Anwendung des Kaufrechts
Wenn Sie nur die PV-Anlage gekauft haben und diese selbst auf ihr Dach installieren, so liegt ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) vor. Die Gewährleistungsrechte richten sich somit nach dem Kaufrecht die in §§ 434 ff. BGB geregelt sind. Liegt ein Mangel vor, so können Sie grundsätzlich den Verkäufer in Haftung nehmen. Sie können Nacherfüllung verlangen, den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder aber Schadensersatz verlangen. Diese Rechte des Käufers finden Sie in § 437 Nr. 1-3 BGB. Dies gilt aber nicht, wenn Sie bei der Installation selbst einen Fehler gemacht haben und somit den Mangel verursacht haben.